1. Mit der BZO 2016 werden in der Stadt Zürich die Industriezone I und die Industriezone mit Handels- und Dienstleistungsbetrieben IHD durch die In- dustrie- und Gewerbezonen IG I, IG II und IG III ersetzt und die dazu gehörenden Bestimmungen angepasst. Gemäss Art. 19 Abs. 1 BZO 2016 gilt für die Industrie- und Gewerbezonen jeweils eine Ausnützungsziffer für Han- dels- und Dienstleistungsnutzung von maximal 50 %, 100 % bzw. 150 %, während bisher lediglich für die Industriezone I eine entsprechende Ausnützungsziffer von 50 % besteht.