R1S.2017.05129 Seite 2 In der Replik vom 11. Januar 2018 und in der Duplik der Stadt Zürich vom 5. Februar 2018 wurde an den jeweiligen Anträgen festgehalten. Die Baudirektion sah von einer weiteren Stellungnahme ab. D. Am 11. April 2018 führte die 1. Abteilung des Baurekursgerichts im Beisein der Parteien einen Augenschein auf dem Lokal durch. Es kommt in Betracht: