BRGE I Nr. 0073/2020 vom 19. Juni 2020 in BEZ 2022 Nr. 30 (Bestätigt mit VB.2020.00561 vom 13. Januar 2022 und BGr 1C_170/2022 vom 12. September 2022.) Gemäss dem bewilligten Projekt war der Ersatzneubau von zwei Mehrfamilienhäusern sowie die Erstellung einer Unterniveaugarage geplant. Die beiden Gebäude sollten in einem Abstand von 7 m zu einander auf einer rechtwinklig zur Strasse stehenden Achse zu liegen kommen. Aus den Erwägungen: