Ausnahmefällen möglich, wenn sie die Realisierung eines wichtigen Projekts mit grosser Bedeutung für die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen des Gewässers oder den Hochwasserschutz verunmöglichen (Bericht BAFU, S. 15). Insgesamt ergibt die umfassende Interessenabwägung keine wichtigen Anliegen der Raumplanung oder andere öffentliche Interessen, welche dem privaten Interesse am Ersatz des bestehenden Wohnhauses zu überwiegen vermöchten.