Nicht unmassgeblich zu diesem Resultat trägt bei, dass das Baugrundstück auch bei einer Verweigerung der Bewilligung nicht unüberbaut wäre. Es ist mit einem Bestandesschutz geniessenden Wohnhaus und mehreren Nebengebäuden überstellt. Diese können unabhängig vom Ausgang dieses Bewilligungsverfahrens und auch einer allfälligen Festsetzung des Gewässerraums auf dem Baugrundstück bestehen bleiben, ist doch die Beseitigung bestehender einzelner Gebäude im Gewässerraum nur in - 5-