5.2 Die Revitalisierung von Gewässern liegt unbestrittenermassen im öffentlichen Interesse. Vorliegend wird diesem Interesse durch den Eintrag im Richtplan Ausdruck verliehen. Im Rahmen der kantonalen Revitalisierungsplanung wurde die Revitalisierung des betroffenen Abschnitts als von mittlerem Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum Aufwand eingestuft (vgl. Anhang 6 zum Technischen Bericht zur Revitalisierungsplanung Kanton Zürich; http://www.awel.zh.ch/internet/baudirektion/awel/de/wasser/planungen/revitalisi erung.html). Dem Anhang 7 lässt sich zudem entnehmen, welche Gewässerabschnitte in einem Zeithorizont von 20 Jahren revitalisiert werden sollen.