5.1 Die Baudirektion Kanton Zürich führt als überwiegendes öffentliches Interesse, welches dem Ersatzbau entgegensteht, den Richtplaneintrag an, gemäss welchem das Baugrundstück in einem Gewässerrevitalisierungsgebiet liegt. Zudem verweist sie auf den bis Ende 2018 festzusetzenden Gewässerraum, welcher wohl 140 m betragen werde.