24c Abs. 5 RPG vor. Wenn die allgemein behaupteten öffentlichen Interessen in einer konkretisierten Planung umgesetzt werden müssten, könnten sie einem Bauvorhaben daher nur innert einer Maximalfrist von fünf Jahren entgegengehalten werden. Vorliegend sei im Planungshorizont von 20 Jahren keine Konkretisierung der Revitalisierung vorgesehen. Die Bauverweigerung - 2- lasse sich aufgrund der nunmehr festgesetzten Revitalisierungsplanung nicht halten.