2. Die Rekurrierenden bringen zur Begründung des Rekurses vor, in der Revitalisierungsplanung werde der hier fragliche Bereich nicht priorisiert. Da die Kantone gemäss Gewässerschutzverordnung ihre Revitalisierungsplanung alle zwölf Jahre für einen Zeitraum von 20 Jahren erneuerten, erfolge in den nächsten zwölf Jahren keine konkrete Planung einer Revitalisierung im hier in Frage stehenden Abschnitt der Limmat, sondern lediglich eine Überprüfung der bisherigen Festlegungen.