Die Baudirektion Kanton Zürich verweigerte die raumplanungsrechtliche Bewilligung für das Bauvorhaben wegen überwiegender entgegenstehender öffentlicher Interessen, wobei sie insbesondere auf einen kantonalen Richtplaneintrag verweist, gemäss welchem das Baugrundstück im Perimeter «Gewässerrevitalisierung» liegt. (…)