BRGE I Nr. 0073/2011 vom 15. April 2011 in BEZ 2011 Nr. 46 Die Baubehörde hatte die Stockwerkeigentümerschaften C-Strasse 1, 3, 5 und 7 zur Behebung feuerpolizeilicher Mängel in ihrer gemeinschaftlichen, in die Grundstücke dieser Stockwerkeigentümergemeinschaften ragenden Tiefgarage aufgefordert. Die Stockwerkeigentümergemeinschaft C-Strasse 3 erhob hiergegen Rekurs und machte unter anderem eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend. Aus den Erwägungen: