bei zu geringem Wuchs wird zusätzlich der Eintrag von Stickstoff empfohlen (act. 6/5.10 S. 51). Die Zufuhr von externen Nährstoffen ins Schutzgebiet würde jedoch einen erheblichen Unterschied zur heutigen Bewirtschaftung darstellen und hätte, wie aus dem Bericht über Begleitmassnahmen hervor geht, aller Voraussicht nach einen nachteiligen Effekt auf Flora und Fauna (act. 6/5.17 S. 14). Aufgrund all dieser Faktoren ist es jedoch schwer nachvollziehbar, wie der ökologische Wert des Schutzobjekts mit der Anlage eines Rebbergs erhalten, wenn nicht sogar gesteigert werden könnte (vgl. act. 6/3 S. 1).