Demzufolge ist als Zwischenergebnis festzuhalten, dass die Schutzverordnung "Fluntern" dem objektiven Recht zum Durchbruch verhilft und mit den massgeblichen Zielen für das Schutzobjekt übereinstimmt. Es bleibt zu prüfen, ob durch die Errichtung eines Rebbergs auf der Fromentalwiese vergleichsweise bessere Resultate erzielt würden.