Daraus kann grundsätzlich auf die Etablierung der hiesigen Population geschlossen werden. Die beigezogenen Biologen haben zudem darauf hingewiesen, dass es für die Erhaltung des Gewöhnlichen Widderchens und anderer seltener und sensibler Insekten wichtig sei, den Umfang des vergleichsweise kleinen Lebensraums am Kirchrain sicherzustellen (act. 6/5.11 S. 11 und act. 6/5.15 S. 8). Die revidierte Schutzverordnung trägt dieser Einschätzung der Experten Rechnung und erklärt deshalb das gesamte Schutzgebiet zur Naturschutzzone, was den ungeschmälerten Fortbestand des bestehenden Habitats garantiert.