Für den längerfristigen Erhalt der Art sind geschätzte Mindestflächen von ungefähr 1-5 ha erforderlich; dabei handelt es sich allerdings um eine Grobschätzung (act. 6/5.10 S. 32 f.). Das Schutzobjekt weist lediglich eine Fläche von rund 0,5 ha auf. Den Akten ist anderseits zu entnehmen, dass bereits 2011 mehrere Dutzend Gewöhnliche Widderchen auf dem Schutzgebiet beobachtet wurden (act. 6/5.10 S. 32). Daraus kann grundsätzlich auf die Etablierung der hiesigen Population geschlossen werden.