Aus den erwähnten Gutachten geht sodann hervor, dass die Sachverständigen dem festgestellten grossen Vorkommen des Gewöhnlichen Widderchens, das im Mitteland mancherorts selten geworden sei, ausserordentliche Bedeutung zumessen (act. 6/5.11 S. 3 und 10 sowie act. 6/5.15 S. 7). Dabei ist mit zu berücksichtigen, dass für Widderchen bislang keine Rote Liste erstellt worden ist (act. 6/5.15 S. 5) und insofern der Gefährdungsgrad der Art nicht abschliessend bestimmt ist. Das Gewöhnliche Widderchen gilt als standorttreu (vgl. act. 3/18.6) mit vermutlich geringen Flächenansprüchen. Für den längerfristigen Erhalt der Art sind geschätzte Mindestflächen von ungefähr 1-5 ha erforderlich;