vgl. act. 3/18.2). Wie erläutert garantieren die revidierten Schutzmassnahmen auf lange Sicht den vollständigen Erhalt, die nachhaltige Förderung und die sorgsame Pflege der beiden schützenswerten Wiesen am Kirchrain. Mit der Unterschutzstellung wird R1S.2015.05051 Seite 16 somit inmitten der Stadt Zürich ein wertvoller Beitrag zur Erreichung des übergeordneten Naturschutzziels für Wiesen geleistet.