Bei der Beurteilung der überarbeiteten Schutzverordnung fällt zudem in Betracht, dass nach dem Stand der Umsetzung des Naturschutzgesamtkonzepts für den Kanton Zürich im Jahr 2005 kantonsweit nur noch rund 600 ha Magerwiesen und artenreiche Fettwiesen vorhanden waren. Der Bestand entspricht inzwischen noch etwa 1% von jenem um 1939. Gemäss dem entsprechenden Vollzugsbericht der Baudirektion Kanton Zürich reicht diese Fläche für die Erhaltung oder gar für die Förderung der eigentlichen Magerwiesenarten nicht aus.