8.3. Die zwei erörterten Wiesen auf der Parzelle Kat.-Nr. FL1015 sind mit der Schutzverordnung "Fluntern" umfassend unter Schutz gestellt worden. Die Verordnung weist das gesamte Schutzgebiet der Naturschutzzone 1 zu, deren Zweck es ist, die geschützte Wiese als Lebensraum seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und -gemeinschaften zu erhalten und aufzuwerten und die Landschaft zu schützen. Ziel der Anordnung bildet vor allem, dem Halbtrockenrasen und der Fromentalwiese besonderen Schutz und eine gezielte Förderung angedeihen zu lassen, wobei die Flora magerer Standorte und die lokaltypischen Arten extensiver Wiesen besonders gefördert werden sollen.