7.1. Eine fehlerhafte Verfügung, die – beispielsweise ohne angefochten zu werden – nach Ablauf der Rechtsmittelfrist in formelle Rechtskraft erwachsen ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden. Fehlt eine einschlägige gesetzliche Regelung, ist die Möglichkeit, eine formell rechtskräftige Verfügung zu widerrufen, aufgrund einer Interessenabwägung zu beurteilen. Dabei sind das Interesse an der richtigen Durchführung des objektiven Rechts und dasjenige an der Wahrung der Rechtssicherheit gegeneinander abzuwägen.