Der Rekurs der Mitbeteiligten gegen die Schutzverordnung "Kirchrain Fluntern" sei fundiert. Ausserdem habe die Vorinstanz Sparmassnahmen zu treffen, die für das Jahr 2017 ein ausgeglichenes Budget ermöglichten. Mit Blick auf diese Sparbemühungen und angesichts des hoch einzustufenden Prozessrisikos betreffend die angefochtene Schutzverordnung sei der Bau eines neuen Rebbergs am Kirchrain nicht angezeigt. Die bisherige Schutzanordnung werde deshalb widerrufen und durch eine neue Schutzverordnung ersetzt. Der floristisch besonders wertvolle Halbtrockenrasen und die daran anschliessende Fromentalwiese würden nun umfassend geschützt.