5.2. In der Folge wurde, wie erwähnt, die Schutzverordnung "Kirchrain Fluntern" von den Mitbeteiligten angefochten und am 20. November 2013 durch die Schutzverordnung "Fluntern" ersetzt (act. 3/3.1, Dispositivziffer 1/IX). Die wiederum unter Schutz gestellte Parzelle wurde nunmehr gesamthaft der Naturschutzzone 1 zugeteilt (Dispositivziffer 1/III). Gemäss Schutzziel benötigten insbesondere der Halbtrockenrasen und die Fromentalwiese besonderen Schutz und gezielte Förderung. Gefördert würden insbesondere die Flora magerer Standorte und lokaltypische Arten extensiver Wiesen (Dispositivziffer 1/II).