R1S.2015.05051 Seite 6 Rebberg habe höchsten ökologischen Ansprüchen zu genügen und möge sich zu einem vielfältigen Lebensraum mit mageren Wiesenböschungen, einzelnen Dornensträuchern und weiteren Kleinstrukturen für Insekten, Reptilien und Vögeln entwickeln. Zudem seien die Flora magerer Standorte und lokaltypische Rebberg-Arten besonders zu fördern (Dispositivziffer 1/II). Der Erlass der Schutzverordnung wurde wie folgt begründet: