Das Schutzgebiet wurde im Süden entlang der Gloriastrasse und im nordwestlichen Teil der Parzelle Naturschutzzonen und im Übrigen der Rebbergschutzzone 10R zugewiesen (Dispositivziffer 1/III). Verfügte Schutzziele waren die ungeschmälerte Erhaltung, Aufwertung und Neuschaffung des Schutzobjekts als Lebensraum seltener und geschützter Tier- und Pflanzenarten und -gemeinschaften sowie als wesentliches Element der Landschaft und als Zeuge früherer Bewirtschaftungsformen. Gemäss diesen Zielen benötige der Halbtrockenrasen entlang der Gloriastrasse besonderen Schutz und der nordwestliche Teil der Fromentalwiese eine gezielte Aufwertung. Der auf der übrigen Fromentalwiese geplante