5.1. Die kommunale Schutzverordnung "Kirchrain Fluntern", welche die Vorinstanz am 10. Juli 2013 erlassen hatte, stellte das Schutzobjekt KSO-33.13 auf der Parzelle Kat.-Nr. FL1015 unter Schutz (act. 6/3, Dispositivziffer 1/I). Das Schutzgebiet wurde im Süden entlang der Gloriastrasse und im nordwestlichen Teil der Parzelle Naturschutzzonen und im Übrigen der Rebbergschutzzone 10R zugewiesen (Dispositivziffer 1/III).