Sodann stellte der Rekurrent mit Eingabe vom 8. Juli 2015 den Antrag, die Rekursverfahren seien zu sistieren, bis über die Gültigkeit der Initiative von Hans Diehl entschieden worden sei (act. 13. S. 2). Dieses Begehren ist inzwischen gegenstandslos geworden, nachdem der Gemeinderat der Stadt Zürich am 11. November 2015 beschlossen hat, die besagte Einzelinitiative zur Errichtung eines Rebbergs auf der Wiese unterhalb der Kirche Fluntern für ungültig zu erklären (http://www.gemeinderat-zuerich.ch/geschaefte/- detailansicht-geschaeft?gId=6ceeabbd-1dcb-4803-834c-81451528ae2a).