Darauf wurde das Rekursverfahren mit Verfügung vom 30. Mai 2014 einstweilen sistiert. B. Mit Eingabe vom 10. Februar 2014 rekurrierte O. H., ebenfalls Anlieger, gegen den Erlass der Schutzverordnung "Fluntern" (Verfahren G.-Nr. R1S.2014.05015). Der Rekurrent beantragte die Aufhebung des Beschlusses vom 20. November 2013 unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Vorinstanz.