A. Der Stadtrat von Zürich erliess mit Beschluss vom 10. Juli 2013 die kommunale Schutzverordnung "Kirchrain Fluntern", die auf dem Grundstück Kat.-Nr. FL1015 zwischen der Gloriastrasse und der Grossen Kirche Fluntern neben der Festlegung von Naturschutzzonen die Erstellung eines Rebbergs auf einer eigens ausgeschiedenen Rebbergschutzzone vorsah.