{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2016-04-29", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-I-Nr--0072-2016_2016-04-29.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/entscheidauszug_aus_brge_i_nr._0072-2016_vom_29._april_2016.pdf", "Checksum": "4092db6716f89651e9fc4279c9da0642"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE I Nr. 0072/2016"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht 29.04.2016 BRGE I Nr. 0072/2016"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 29.04.2016 BRGE I Nr. 0072/2016"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 29.04.2016 BRGE I Nr. 0072/2016"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Stadt Zürich. Festlegung einer Naturschutzzone. Erstellung eines Rebbergs. | Der Stadtrat von Zürich hat die Schutzverordnung \"Fluntern\", mit welcher die Wiese zwischen Gloriastrasse und der Kirche Fluntern ausschliesslich einer Naturschutzzone zugewiesen wird, zu Recht erlassen. Die gleichzeitige Aufhebung der früheren Verordnung \"Kirchrain Fluntern\", welche die Anlage eines Rebbergs ermöglicht hätte, ist daher nicht zu beanstanden.  Abweisung des Rekurses eines Nachbarn."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:05:17", "Checksum": "16166833faa06c664cd268d1f9f25c48", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zürich Baurekursgericht 29.04.2016 BRGE I Nr. 0072/2016\nRegeste:\nStadt Zürich. Festlegung einer Naturschutzzone. Erstellung eines Rebbergs. | Der Stadtrat von Zürich hat die Schutzverordnung \"Fluntern\", mit welcher die Wiese zwischen Gloriastrasse und der Kirche Fluntern ausschliesslich einer Naturschutzzone zugewiesen wird, zu Recht erlassen. Die gleichzeitige Aufhebung der früheren Verordnung \"Kirchrain Fluntern\", welche die Anlage eines Rebbergs ermöglicht hätte, ist daher nicht zu beanstanden.  Abweisung des Rekurses eines Nachbarn.\n\nDie Magerwiese reicht im Südwesten der Kirche Fluntern über das Grundstück Kat.-Nr. FL1015 hinaus. Sie ist seit 1990 im Inventar der kommunalen\nNatur- und Landschaftsschutzobjekte (KSO) unter der Inventarnummer\nKSO-33.13 verzeichnet. Gemäss Eintrag in das KSO ist die Magerweide\nbei der Kirche Fluntern \"sehr wertvoll\". Im Weiteren lautet der Eintrag folgendermassen:\n\"Beschreibung:\nGegen Südwesten exponierte, 65 a grosse Schafweide zwischen der Gloriastrasse\nund der Kirche Fluntern. Auf der Steilböschung zur Gloriastrasse hin gedeiht eine\nmagere, artenreiche Trespen-Wiese, welche jedoch durch Trittschäden beeinträchtigt ist. Im oberen, leicht geneigten Bereich wächst eine magere Fettwiese. Die Fläche liegt in der Freihaltezone inmitten von Wohnhäusern. Oben grenzt eine schmale Hecke die Weide vom Kinderspielplatz ab.\nBedeutung:\nLebensraum von regional sowie in der Stadt selten gewordenen Pflanzenarten.\nSchönes Anschauungsobjekt mit Erholungswert für die Anwohner.\nDie ganze Wiese, vor allem aber der Steilhang bei der Gloriastrasse, weist ein hohes ökologisches Potential auf. Heute infolge der zu intensiven Beweidung nicht\nim Optimal-Zustand.\nZiel:\nErhaltung als artenreiche, magere Schafweide, Förderung der Artenvielfalt. Extensivierung der Beweidung.\"\n\n5.1.\nDie kommunale Schutzverordnung \"Kirchrain Fluntern\", welche die Vorinstanz am 10. Juli 2013 erlassen hatte, stellte das Schutzobjekt KSO-33.13\nauf der Parzelle Kat.-Nr. FL1015 unter Schutz (act. 6/3, Dispositivziffer 1/I).\nDas Schutzgebiet wurde im Süden entlang der Gloriastrasse und im nordwestlichen Teil der Parzelle Naturschutzzonen und im Übrigen der\nRebbergschutzzone 10R zugewiesen (Dispositivziffer 1/III). Verfügte\nSchutzziele waren die ungeschmälerte Erhaltung, Aufwertung und Neuschaffung des Schutzobjekts als Lebensraum seltener und geschützter\nTier- und Pflanzenarten und -gemeinschaften sowie als wesentliches Element der Landschaft und als Zeuge früherer Bewirtschaftungsformen. Gemäss diesen Zielen benötige der Halbtrockenrasen entlang der Gloriastrasse besonderen Schutz und der nordwestliche Teil der Fromentalwiese\neine gezielte Aufwertung. Der auf der übrigen Fromentalwiese geplante\n\nR1S.2015.05051 Seite 6\nRebberg habe höchsten ökologischen Ansprüchen zu genügen und möge\nsich zu einem vielfältigen Lebensraum mit mageren Wiesenböschungen,\neinzelnen Dornensträuchern und weiteren Kleinstrukturen für Insekten,\nReptilien und Vögeln entwickeln. Zudem seien die Flora magerer Standorte\nund lokaltypische Rebberg-Arten besonders zu fördern (Dispositivziffer 1/II).\n\nDer Erlass der Schutzverordnung wurde wie folgt begründet:\n\nDer Quartierverein Fluntern, die Zunft Fluntern und die evangelischreformierte Kirchgemeinde Zürich-Fluntern seien mit dem Wunsch, am\nKirchrain einen Rebberg anzulegen, an Grün Stadt Zürich gelangt. Hierauf\nseien die Realisierbarkeit eines Rebbergs und dessen Vereinbarkeit mit\nden im Inventar genannten Zielen für das Schutzobjekt geprüft worden.\nDer Weinbau sei bis zur Eingemeindung von Fluntern der wichtigste Erwerbszweig der im Quartier ansässigen Landwirtschaft gewesen. Am Kirchrain habe bis mindestens Ende der 1930-er Jahre ein Rebberg bestanden.\nNach Aufgabe dieser Nutzung sei die Fläche bis 2009 beweidet worden. Im\nLaufe der Zeit habe sich darauf eine der wichtigsten Magerwiesen am\nZürichberg entwickelt. Auf der Steilböschung zur Gloriastrasse hin wachse\nein Halbtrockenrasen. Im oberen, leicht geneigten Bereich befinde sich eine\nFromentalwiese. Entlang dem Fussweg Oberer Gloriasteig gedeihe eine\nFettwiese, die unterhalb des Kinderspielplatzes durch einzelne schmale\nHecken abgelöst werde. Die unter Schutz gestellte Fläche sei insgesamt\nartenreich und beherberge einzelne Pflanzen- und Tierarten, die in der\nStadt Zürich und in der Region selten geworden seien. Die blütenreichen\nWiesen bereicherten die Sicht auf die Kirche Fluntern.\nIn Zusammenarbeit mit Sachverständigen sei festgestellt worden, dass der\nökologische Wert des Schutzobjekts mit einem Rebberg auf einer Teilfläche\nder Fromentalwiese erhalten, wenn nicht sogar gesteigert werden könne.\nVoraussetzung dazu bilde, dass sowohl bei der Realisierung als auch bei\nder Bewirtschaftung des Rebbergs ökologische Rahmenbedingungen eingehalten würden. Unter anderem sei dem städtischen Gutsbetrieb Juchhof\ndie Verantwortung für den Rebbau zu übertragen und sicherzustellen, dass\ndie von der Quartierbevölkerung geleistete Arbeit am Rebberg unter fachlicher Aufsicht erfolge. Durch den Rebberg sei es möglich, die Bevölkerung\nim Quartier beispielhaft für Naturwerte zu sensibilisieren.\nDer 10 a grosse Halbtrockenrasen entlang der Gloriastrasse werde umfassend geschützt. Durch neue Böschungen im Rebberg entstünden weitere\n\n"}