Die Vorbringen des Rekurrenten, wonach keine derartige Überschreitung zu erwarten sei, sind nicht plausibel. Das nächst gelegene Wohnhaus liegt etwas mehr als 20 m von der Wärmepumpe entfernt. Der Schallleistungspegel der Anlage beläuft sich auf 67 dB(A). Es ist daher nicht auszuschliessen, dass unter Beachtung der Abstandsdämpfung sowie der Pegelkorrekturen gemäss Ziff. 33 Anhang 6 LSV der für die Nachtphase geltende Planungswert von 45 dB(A) überschritten wird (vgl. hierzu etwa das "Berechnungswerkzeug Wärmepumpe" auf www.tba.zh.ch/internet/baudirektion/ tba/de/laerm/laermvorsorge/neuanlagen/berechnungswerkzeuge_waermep umpen).