R1S.2017.05026 Seite 3 Warmwasseraufbereitungsanlage. Es sei auch einzig ein kleiner Teil der Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlage ersetzt worden. Die Wärmepumpe sei bezüglich Abmessung, Material, Gestaltung und Nutzung mit der vorhergehenden Pumpe praktisch identisch. Weil sie leiser sei als die alte sei die Gefahr, dass sich jemand durch sie belästigt fühle, kleiner als zuvor. Die im Jahre 2016 aufgestellte Wärmepumpe bedürfte daher keiner neuerlichen Baubewilligung. Für neue Wärmepumpen genüge sodann die sogenannte technische Bewilligung.