Typ, Aussenmasse, Aussehen und Standort seien gleich geblieben. Die Lärmimmissionen lägen nun dank den zwei neuen Kompressoren um zwei Dezibel tiefer als zuvor. Das nächst gelegene Haus sei 55 m von der Bauparzelle entfernt. Die Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlage sei bereits im Jahre 1980 bewilligt worden. Gestützt auf diese Bewilligung sei es erlaubt, Instandhaltungs- oder Instandstellungsarbeiten sowie Renovationen an der Anlage vorzunehmen. Rechtmässig erstellte Bauten und Anlagen unterstünden nämlich der Bestandesgarantie. Die vorgenommenen Arbeiten seien bestandeserhaltende Massnahmen gewesen.