3.2. Der Rekurrent macht geltend, die Wärmepumpe sei Teil der Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlage. Diese sei anfangs der 1980er-Jahre installiert worden und habe als Pionieranlage gegolten. Anlässlich der Installation der ersten Wärmepumpen sei deren Standort gründlich geprüft worden. Als er im Jahre 2008 eine neue Wärmepumpe eingebaut habe, habe er die Dienste der Energieberatung des EWZ in Anspruch genommen. Im Jahre 2016 habe sich ein Ersatz der Anlage wegen technischer Probleme aufgedrängt. Insbesondere hätten die beiden Kompressoren ersetzt werden müssen. Typ, Aussenmasse, Aussehen und Standort seien gleich geblieben.