betreffend Beschluss des Amtes für Baubewilligungen Nr. 32/17 vom 9. Januar 2017; Befehl zur Einreichung eines Baugesuches für Wärmepumpe, Kat.-Nr. HG7476, Im oberen Boden 140, Zürich 10 - Höngg _______________________________________________________ hat sich ergeben: A. Mit Beschluss vom 9. Januar 2017 befahl das Amt für Baubewilligungen K. U. die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs für das Aufstellen einer Wärmepumpe im Aussenbereich auf dem Grundstück Kat.-Nr. [….] 140 in Zürich-Höngg.