4.4.3 Anders zu beurteilen als die baulichen Elemente des Gartens ist der Baumbestand, auf den die strittige Schutzmassnahme hauptsächlich abzielt. Die Beurteilung von dessen Schutzwürdigkeit durch die Vorinstanz beruht auf sachbezogenen, objektiven und nachvollziehbaren Kriterien sowie auf sorgfältigen Abklärungen mit einem gartendenkmalpflegerischen Gutachten. Anlässlich des Lokaltermins konnte sich die Delegation des Baurekursgerichts davon überzeugen, dass die tatsächlichen Verhältnisse, die der Beurteilung der Vorinstanz zugrunde liegen, von dieser korrekt erfasst wurden.