die Villa S die Bäume auf den rekurrentischen Grundstücken nicht, wurden diese also bei jenem Schutzentscheid nicht als wesentliche Umgebung eingestuft. Andernfalls hätten die Bäume nicht – erneut – unter Schutz gestellt werden müssen. Damit steht fest, dass sich die Unterschutzstellung der Bäume auf den rekurrentischen Grundstücken nicht mit § 203 Abs. 1 lit. c PBG begründen lässt.