Dass die streitbetroffenen Bäume zur «Umgebung» im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c letzter Halbsatz PBG dieser Schutzobjekte zu zählen und für deren Wirkung wesentlich sind, kann schon aufgrund der räumlichen Trennung durch die Strassen nicht gesagt werden, auch wenn die streitbetroffenen Bäume einen Wegabschnitt säumen, der zum R-Park führt und sich das rekurrentische Grundstück nur – aber immerhin – ca. 50 m vom Parkeingang entfernt befindet. Die Bäume befinden sich wohl in der Nachbarschaft der Schutzobjekte, sie stehen aber ansonsten in keinem Zusammenhang mit diesen.