Dem denkmalpflegerischen Gutachten ist zu entnehmen, dass 1890 die Baubewilligung für das Wohngebäude mit Garten auf dem ehemaligen Rebberg erteilt worden sei. Das damalige Baugrundstück umfasste insbesondere im Süden nicht den ganzen Bereich der heutigen streitbetroffenen Parzelle; diese Erweiterung soll erst um 1946 erfolgt sein. Inwieweit die ursprünglichen Baueingabepläne bezüglich der Gartengestaltung ausgeführt wurden, sei, so das Gutachten, unklar. Ebenso gebe es keine Hinweise zur Gestaltung oder Nutzung der (ehemals nicht zum Villengrundstück gehörigen) südlichen Parzelle.