Abgesehen von diesen ein bis zwei «Hotspots» des Nachtlebens wird auch in der Zürcher Innenstadt vom weitaus grössten Teil der Bevölkerung unter der Woche grundsätzlich immer noch tagsüber gearbeitet sowie nachts geschlafen. Dem Baurekursgericht sind die differenzierten Bemühungen der Vorinstanz, den Betrieb von Aussengastwirtschaften in den späten Abendstunden umsichtig – einerseits nach Massgabe der lärmmässigen Vorbelastung am konkreten Ort und andererseits gemäss der Unterscheidung Wochentag/Wochenende – zu beurteilen und abzustufen, aus diversen abgeschlossenen (so etwa BRKE I Nrn. 0064-0066/2000 vom 17. März 2000; BRKE I Nr. 0110/2004 vom 30. April 2004;