Das Lärmgutachten hat eine Überschreitung von Richtwerten an den Empfangspunkten 2 (S.-Strasse 99) und 3 (S.-Strasse 95) zur Abend- und zur Nachtzeit ausgemacht (Beurteilungspegel 50,3 respektive 49,3 dB (A); Richtwerte gemäss Vollzugshilfe von 19 - 22 Uhr 45 dB (A) respektive von 22 - 07 Uhr 40 dB (A)). Durchaus vernünftig ist die von der Rekurrentin monierte Pegelkorrektur von 6 dB; die Vollzugshilfe empfiehlt diese unter anderem dann, «wenn deutlich Stimmen hörbar sind» (Ziff. 5.1, Schallquelle S 1, letzter Absatz).