BRGE I Nr. 0070/2014 vom 6. Juni 2014 in BEZ 2014 Nr. 42 Die Baubehörde bewilligte die Erstellung eines Restaurants mit 100 Aussenplätzen auf der Terrasse des 5. Obergeschosses eines Geschäftshauses an zentraler Lage in Zürich (Empfindlichkeitsstufe III). Strittig war die Betriebszeitenbeschränkung. Aus den Erwägungen: 5.1 Die Rekurrentin bringt zusammengefasst vor, die Betriebszeitenbeschränkung der Aussengastwirtschaft von Montag bis Donnerstag (Betriebsschluss um 22.00 Uhr) sei unverhältnismässig. (…) Es sei nicht einzusehen, weshalb das Ruhebedürfnis der Anwohner unter der Woche grösser sein sollte als am Wochenende.