Während der Auflage ist den Rekurrierenden Gelegenheit zu geben, gegen Erstattung einer angemessenen Kanzleigebühr auf einem Kopiergerät der Gemeindeverwaltung selbständig zu kopieren oder kopieren zu lassen. Nach Ablauf der Auflagefrist hat die Vorinstanz den baurechtlichen Entscheid erneut zu fällen; dies aber nur mit Zustellung des Entscheides an die Rekurrierenden, für die damit die Rechtsmittelfrist von 30 Tagen erneut zu laufen beginnt.