4.3. Im vorliegenden Fall geht es keineswegs um Kopien mit ungewöhnlichem Format. Die Rekurrierenden wollten vielmehr A4-Kopien von den gerade für Laien äusserst komplexen Grenzwertberechnungen in den Standortdatenblättern machen bzw. machen lassen. Zudem wollten sie Kopien von den entsprechenden Antennendiagrammen (A4) und Baugesuchsplänen (A4; teilweise A3) erstellen und mitnehmen. Diese kopierten Unterlagen sollten dazu dienen, die Immissionsberechnungen durch einen eigenen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Darauf, diese Kopien herzustellen, haben die Rekurrierenden einen Anspruch. Die kommunale Baubehörde hat folglich Art.