(BGr 1P.420/2000 vom 3. Oktober 2000, E. 3c mit zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung). Bei Fotokopien (schwarz/weiss) in den heute üblichen Standardformaten A3 und A4 kann generell davon ausgegangen werden, dass es für die Behörde nie zu einem unverhältnismässigen Aufwand führt, den Parteien die Möglichkeit zu verschaffen, Kopien von Akten herzustellen oder herstellen zu lassen. Im Übrigen wäre es gerade bei komplexen Baugesuchsunterlagen für einen Rechtsuchenden nicht zumutbar, sich auf eigene Notizen oder Zeichnungen abstützen zu müssen (BRKE I Nr. 155/1996 vom 24. Mai 1996, E. 5a, in BEZ 1996 Nr. 22).