3.2. [….] 4.1. Die Rekurrierenden hatten auf der Gemeindeverwaltung S. zwar die Möglichkeit zur Einsicht in alle Baugesuchsunterlagen; es ihnen wurde jedoch nicht gestattet, davon Fotokopien zu erstellen oder erstellen zu lassen. Die Rekurrierenden wollten insbesondere von den Standortdatenblättern, Antennendiagrammen und diversen Plänen Kopien erstellen und mitnehmen, um damit die Immissionsberechnungen für die streitbetroffene Basisstation von einem eigenen Sachverständigen überprüfen lassen zu können. Dieser Sachverhalt wird von der Vorinstanz nicht bestritten.