Die Doppelgarage verfügt deshalb auch nicht über Fassadeneinschnitte, Zwischenräume oder dergleichen, welche sie als baulich selbständig erscheinen liesse. Eine Entfernung der Doppelgarage wäre ohne einen wesentlichen Eingriff in die oberirdisch wahrnehmbare Substanz des Hauptgebäudes nicht zu bewerkstelligen. Es würde auch nicht einfach ein Hohlraum entstehen, da das Obergeschoss baustatisch zumindest mittels Stützen abzusichern wäre. Derartige Eingriffe wären bautechnisch nicht nur offensichtlich unsinnig, sondern führten vorliegend auch nicht dazu, irgendwelche architektonischen Akzente der Neubaute zu unterstreichen. Mit anderen Worten kann die bloss theoretische, wenn auch baulich und