2. Die im Eigentum der Stadt Zürich stehenden Grundstücke wurden durch Auffüllung im Seegebiet geschaffen und beruhen auf altrechtlichen Landanlagekonzessionen. Der Rekurrent ist Konzessionär einer Teilfläche von Kat.-Nr. 1 und betreibt darauf einen Ruderclub. Das entsprechende Recht basiert auf einem Konzessionsvertrag vom 4. Juli 1988 zwischen dem Rekurrenten und der Stadt Zürich. Durch die geplante Revision der Bau- und - 2-