BRGE I Nr. 0067/2016 vom 8. April 2016 in BEZ 2016 Nr. 29 1. Die Stadt Zürich beabsichtigt, die im Jahre 1952 erbaute Wache Wasserschutzpolizei am Mythenquai durch einen Neubau zu ersetzen. Es soll am bisherigen Standort ein zeitgemässes, den heutigen Aufgaben und Ansprüchen genügendes Gebäude erstellt werden. Zu diesem Zweck erklärte der Rekursgegner Teile der der Stadt Zürich gehörenden Grundstücke Kat.-Nrn. 1 und 2, welche bisher der Freihaltezone K zugewiesen waren, sowie ein Teilgebiet des Zürichsees zur Zone für öffentliche Bauten und erliess unter dem Titel «Wasserschutzpolizei Mythenquai» in Art. 24 BZO folgende Bauvorschriften: «1 Es gelten folgende Grundmasse: