{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2016-04-08", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-I-Nr--0067-2016_2016-04-08.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/BRGE_I_Nr._0067_2016_299.pdf", "Checksum": "2a6fa513c9877e3224d9315dc4117620"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE I Nr. 0067/2016"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht 08.04.2016 BRGE I Nr. 0067/2016"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 08.04.2016 BRGE I Nr. 0067/2016"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 08.04.2016 BRGE I Nr. 0067/2016"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nutzungsplanung. 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Die Wasserschutzpolizei Mythenquai ist auf\ndem in der Stadt Zürich liegenden Teil und der Limmat für diverse\nseepolizeiliche Aufgaben zuständig. Darunter fallen die verkehrspolizeilichen\nObliegenheiten auf dem Wasser, Kontrollen im Bereich von Schiffstationierungsanlagen, die Suche und Bergung von Deliktsgut oder Tatwaffen\n- 8-\n\nsowie polizeiliche Tatbestandsaufnahmen, Spurensicherungen und\nRapportierungen bei Delikten und Unfällen sowie die Suche von Personen im\nWasser und die Bergung von Leichen. Weiter betreibt die Wasserschutzpolizei\nden Seerettungsdienst auf Stadtgebiet. Sodann ist sie auf ihrem Einsatzgebiet\ngesetzlich zur Bewältigung von Öl- und Chemiewehrereignissen verpflichtet.\n\nAus all diesen Aufgabenbereichen erhellt, dass die Wasserschutzpolizei\naus betrieblichen und organisatorischen Gründen auf einen Standort\nangewiesen ist, welcher teils auf dem Festland und teils auf dem Zürichsee\nliegt. Für allfällige Rettungseinsätze müssen die Boote permanent eingewassert\nund direkt beim Stützpunkt stationiert sein. Nur so ist gewährleist, dass\nNoteinsätze effizient, schnell und zeitgerecht erfolgen und sich bei Öl- und\nChemieunfällen das Schadenspotenzial in Grenzen hält. Ebenso ist zwingend\nerforderlich, dass der Wachtchef einen guten Einblick in das Operationsgebiet\nhat. Denn die Inanspruchnahme des Zürichsees durch die Schifffahrt und den\nFreizeitsport hat in den vergangenen Jahrzeiten bekanntermassen fortwährend\nzugenommen.\n\nSodann sind die teilweise im Jahre 1952 erstellten Gebäude – wie schon\ndas Verwaltungsgericht zutreffend feststellte und sich anlässlich des\nAugenscheins bestätigte – nicht nur veraltet, sondern bieten auch zu wenig\nPlatz, und ihre technische Ausrüstung vermag zeitgemässen Ansprüchen nicht\nmehr zu genügen. So kann heute der erforderliche Platzbedarf nur noch mit\nprovisorischen Containern gedeckt werden.\n\nAus den dargelegten Gründen kann die betreffende Nutzung nicht\nzweckmässig innerhalb des Siedlungsgebiets untergebracht werden. Ebenso\nbesteht an der Realisierung eines zeitgemässen, den heutigen Aufgaben und\nAnsprüchen entsprechenden Ersatzbaus insgesamt ein erhebliches öffentliches\nInteresse.\n\nDen dargelegten Interessen stehen raum- und umweltrelevante Interessen\nsowie die privaten Interessen der Rekurrenten gegenüber. Die Ermittlung der in\nFrage kommenden Standorte ist vor dem Planungsprozess im Rahmen einer\numfassenden Standortabklärung erfolgt. Insgesamt wurden sieben Optionen\n(Enge Aqua, Sukkulentensammlung Kran, Badi Mythenquai, Landiwiese, Areal\nZürichsee Schifffahrt Gesellschaft, GZ Wollishofen, Tiefenbrunnen) untersucht\nund anhand betrieblicher sowie städtebaulicher Kriterien bewertet. In der\nStandortabklärung überzeugte die vorliegende Lage gegenüber den\nAlternativstandorten nicht nur in städtebaulicher Hinsicht, sondern erwies sich\ndiese auch unter betrieblichen Gesichtspunkten als bestmögliche Lösung.\n\nEbenso wurden die Anliegen des Gewässerschutzes, des Natur- und\nHeimatschutzes und der Fischerei bei der Standortabklärung miteinbezogen\nund gewürdigt. Das Planungsgebiet ist Bestandteil des Landschaftsschutzobjektes Zürichsee (KSO-32.00) und der Flachwasserzone, Ufermauern\nZürichsee (KSO-45.16). Beide Objekte haben das Ziel, die Flachwasserzonen\nsowie die unverfugten Ufermauern zu erhalten. Sie sind wichtige Lebensräume\nfür Wasserpflanzen und -tiere. Bereits im Jahre 2007 liess Grün Stadt Zürich\neinen umfangreichen Bericht über die Qualität der Flachwasserzonen und der\n- 9-\n\nUfer in Wollishofen erstellen. Der ökologische Wert des vorliegend in Frage\nstehenden Uferabschnitts 5 wird zufolge der naturfremden Uferlinie und\nUfermauern aus Beton laut Bericht nur als «mässig» gewertet. Auch die\nEignung als Jungfischhabitat wird als mässig eingestuft. Aus diesen\nAbklärungen ergibt sich, dass die Zonierung, welche die Überbauungsmöglichkeit weitgehend auf den «Fussabdruck» des bestehenden Gebäudes\nbeschränkt, auf die genannten Inventarobjekte keinen negativen Einfluss hat.\nDieses Resultat wird auch von den kantonalen Fachstellen, welche den\nPlanungsprozess begleitet haben, bestätigt.\n\nBei der Interessenabwägung sind sodann die ästhetischen Auswirkungen\ndes mit der strittigen Zonierung möglichen Bauvolumens auf das Orts- und\nLandschaftsbild zu berücksichtigen. Die Bauaufgabe an prominenter Seelage\nmit schützenswerten Nachbarbauten stellt eine anspruchsvolle\nHerausforderung dar. Der vorliegende Uferabschnitt ist geprägt durch das\nEnsemble der historischen Bootshäuser der Ruderclubs. Der Ruderclub bildet\nmit seinem chaletartigen Bootshaus den Auftakt der aneinandergereihten\nBootshäuser. Unmittelbar daran schliesst der Perimeter für die neue\nWasserschutzpolizei an. Das denkmalgeschützte Gebäude des Rekurrenten –\nim Stil der gemässigten Moderne aus den 1930er-Jahren errichtet – und die\nmarkante Anlage des andern Ruderclubs Zürich im späten Heimatstil ergänzen\ndie Reihung.\n\n"}