Zumal die Anlage relativ kleinräumig und kompakt ist – in der Machbarkeitsstudie ist treffend von einer "klosterähnlichen Abgeschlossenheit" die Rede –, würden Ersatzbauten auf den Sichtachsen weit in die Siedlung hinein als Fremdkörper wirken und insbesondere das innere Siedlungsbild stören. Das hervorragend erhaltene Ensemble würde aufgelöst und als augenscheinlich unvollständig und lückenhaft wahrgenommen. Die mit den Ersatzneubauten zu befriedigenden Entwicklungsbedürfnisse der Eigentümerin rechtfertigen diese Minderung des Schutzwertes nicht.